
1.) Welcher Waffenschrank für welchen Bedarf:
Sicherheitsstufe A : Bis zu 10 Langwaffen, keine Munition
Sicherheitsstufe A im Innentresor: mit Innentresor aus Stahlblech,
(Innentresor ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder gleichwertiger
Verschlussvorrichtung). Bis zu 10 Langwaffen, Munition im Innentresor.
Sicherheitsstufe A mit Innentresor B: Klassischer „Jägerschrank“. Bis zu 10 Langwaffen im A-Teil und bis zu 5 Kurzwaffen sowie Munition für Lang- und Kurzwaffen im B-Teil.
Sicherheitsstufe B : Mehr als 10 Langwaffen und bis zu 5 Kurzwaffen (Schrankgewicht über 200 kg oder entsprechende Verankerung = 10
Kurzwaffen), keine Munition. Liegt das Gewicht des Waffenschrank oder eine gleichwertige Verankerung gegen Abriss unter 200 kg, dürfen nur 5 Kurzwaffen darin aufbewahrt werden!
Sicherheitsstufe B mit Innentresor aus Stahlblech: (Innentresor ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder gleichwertiger Verschlussvorrichtung). Mehr als 10 Langwaffen und bis zu 5 Kurzwaffen (Schrankgewicht über 200 kg oder entsprechende Verankerung = 10 Kurzwaffen) im B-Teil und die Munition im Innentresor. Liegt das Gewicht des Waffenschrank oder eine gleichwertige Verankerung gegen Abriss unter 200 kg, dürfen nur 5 Kurzwaffen darin ufbewahrt werden!
Widerstandsgrad 0 (DIN/EN 1143-1: Mehr als 10 Langwaffen und bis zu 5 Kurzwaffen (Schrankgewicht über 200 kg oder entsprechende Verankerung = 10 Kurzwaffen) und Munition. Liegt das Gewicht des Waffenschrank oder eine gleichwertige Verankerung gegen Abriss unter 200 kg, dürfen nur 5 Kurzwaffen darin aufbewahrt werden!
Widerstandsgrad 1
(DIN/EN 1143-1): Mehr als 10 Langwaffen und mehr als 10 Kurzwaffen und Munition
Wenn Sie Munition alleine aufbewahren: Stahlblechschrank (ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder gleichwertiges Behältnis) umgangsprachlich auch als Munitionsschrank bezeichnet.
Bei Sicherheitsstufe A und B wird immer bezug auf diese Ausgabe genommen (VDMA 24992, Stand Mai 1995)
2.) Änderungen im Waffengesetz:
Der Bundestag beschloss am 22. Februar 2008 zahlreiche Änderungen des Waffengesetzes, bitte sprechen Sie mit Ihrer örtliche Waffenbehörde, d. h. an das für Sie zuständige Landratsamt bzw. an die für Sie zuständige kreisfreie Stadt.