iSchonert Tresore Wissenswertes .. Waffenaufbewahrung
MERKBLATT
Herausgegeben vom Bundesminister des Innern in Zusammenarbeit
mit den
Innenministern - /senatoren der Länder.
Wir übernehmen keine Garantie für die Richtigkeit
der einzelnen Passagen in diesem Merkblatt und auch nicht
dafür das die vorliegende Fassung die aktuellste ist.
Bitte fordern Sie die aktuellste Fassung beim Innenministerium
an.
Die Opfer von Waffendieben sind zu 75 % private Waffenbesitzer!
Sind IHRE Schußwaffen sicher aufbewahrt?
Die von Schußwaffen ausgehende Gefahr kann nicht
hoch genug eingestuft werden.
Der Gesetzgeber verpflichtet daher in § 42 des Waffengesetzes
(WaffG) die gewerblichen und privaten Waffenbesitzer, die
erforderlichen Vorkehrungen zum Schutz gegen Diebstahl und
sonstiges Abhandenkommen zu treffen. Die Erfüllung
der Sicherungspflicht liegt in Ihrem eigenen Interesse;
kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, so kann dies
je nach Schwere des Verstoßes gegen die Pflicht des
§ 42 WaffG Ihre persönliche Zuverlässigkeit
in Frage stellen und unter Umständen zu einem Widerruf
der Ihnen erteilten waffenrechtlichen Erlaubnisse fuhren.
Dieses Merkblatt soll Ihnen als Leitfaden dienen, um Ihnen
als Waffenbesitzer die Wahl der Sicherungsmittel zu erleichtern
und sie ihren persönlichen Verhältnissen anzupassen.
Verhaltenshinweise
Ob zu Hause oder unterwegs, Schußwaffen und Munition
dürfen grundsätzlich niemals unbeaufsichtigt und
ungeschützt sein.
Denken Sie daran:
- Waffen und Munition getrennt aufbewahren,
- keine Zugriffsmöglichkeit für Unbefugte (auch
Kinder),
- keine Informationen über Aufbewahrungsort und Sicherungsmaßnahmen
an Außenstehende,
- auch für eine einzelne Waffe gilt die Sorgfaltspflicht.
Sicherungshinweise
Gerade Sie als Waffenbesitzer müssen besonderes Interesse
an Maßnahmen zur Grundsicherung Ihres Hauses / Ihrer
Wohnung haben.
Damit erreichen Sie gleichermaßen den Schutz Ihrer
Familie, die Sicherung ihrer Waffen und Ihrer sonstigen
Wertgegenstände.
In diesem Merkblatt können zwangsläufig keine
detaillierten Sicherungskonzepte festgeschrieben werden,
die für alle Objekte gleichermaßen Anwendung
finden könnten.
Insbesondere ist auf die rechtliche Zulässigkeit und
die tatsächliche Durchführbarkeit der Sicherungsmaßnahmen
zu achten.
Beurteilungskriterien für das Gefährdungspotential
und der daraus resultierenden Empfehlungen sind
- Art und Anzahl der Waffen,
- Lage, Nutzungsart und Bauweise des Objektes.
Grundsicherung
Unter diesem Begriff sind heute allgemein übliche
sicherungstechnische Maßnahmen zu verstehen, die den
polizeilichen Erfahrungen und dem jeweiligen Stand der Sicherungstechnik
entsprechen und für Wohnbereiche von den Kriminalpolizeilichen
Beratungsstellen allgemein empfohlen werden.
Vorrang haben hierbei mechanische (bautechnische) Maßnahmen,
die unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten
realisiert werden sollten.
Die nachfolgenden Sicherungsbeispiele sind als Anregung
zu verstehen; sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Außentüren (Haus-, Wohnungs-, Keller-, Neben-,
Bodentüren)
- druckfest hinterfütterte Zarge,
- möglichst verwindungssteifes,
geschlossenes Türblatt
- für verglaste / teilverglaste
Türen sind besondere Maßnahmen erforderlich,
z.B. engmaschiges, von außen nicht abschraubbares
stabiles Metallgitter,
- bei geringer Festigkeit der Bänder
(Einbohrbänder) sind zusätzlich Sperreinrichtungen
an der Bandseite (sog. Hintergreifer) anzubringen,
- im Mauerwerk verankertes Schließblech,
ggf. 500 mm langes Winkelschließblech,
- zweitouriges Einsteckschloß
mit einem nach den VdS-Richtlinien geprüften Schließzylinder
bzw. gleichwertiges Zuhaltungsschloß mit gesichertem
Wechsel,
- Sicherheitstürschild (Zylinderpanzerbeschlag),
das mit dem Schließzylinder außen bündig
abschließt.
Weitere Einrichtungen sind:
- Kastenriegelschloß mit Sperrbügel,
- Verschlußeinrichtung mit Mehrfachverriegelung,
- Querriegelschloß,
- Schubriegel, Vorlegestangen,
Weitwinkelspion (175 Grad Blickwinkel).
Bei Einbau eines nach DIN 18103 geprüften Türelementes
sind die wesentlichen Sicherheitsanforderungen erfüllt.
Die besonderen Sicherungsmaßnahmen sind den örtlichen
und individuellen Gegebenheiten sowie der Art der jeweiligen
Außentür anzupassen.
Fenster/Fenstertüren (einschließlich Balkon-
und Terrassentüren)
Zur Grundsicherung können eingesetzt werden:
- abschließbare Fenstergriffe,
Drehsperren, Zusatzschlösser,
- Rolläden mit Aufschubsperren,
- Fensterläden mit Verschlußeinrichtungen,
Vergitterungen,
- bei Kellerfenstern/Lichtschächten
- Vorhangschlösser,
- stabile, engmaschige, festverankerte
Gitterroste zur Abdeckung der Lichtschächte,
- fugenarmierte Glassteine anstelle
des Kellerfensters,
- bei Dachfenstern/Dachlukendurchbruchhemmender
Verglasungswerkstoff,
- Vergitterungen.
Bei Einbau einbruchhemmender Fenster/Fenstertüren gemäß
der Vornorm DIN 18054 sind die Sicherheitsantforderungen
als erfüllt anzusehen.
Über die Gebäudesicherung (Grundschutz/Grundsicherung)
gibt es ausführliches Informationsmaterial bei Ihrer
Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle.
Waffenaufbewahrung
Durch die Grundsicherung wird das Eindringen in das Haus/die
Wohnung generell erschwert. Für die Aufbewahrung der
Schußwaffen selbst gelten - abhängig von Art
und Anzahl - nachfolgende Empfehlungen:
1. Verwahrung von bis zu 5 Langwaffen
a) Stahlblechschrank ohne Klassifizierung mit Stangenriegelschloß
oder gleichwertiges Behältnis oder
b) Anschließen an spezielle Wandhalterungen.
2. Verwahrung von mehr als 5 Langwaffen
Stahlschrank der Sicherheitsstufe A (nach VDMA 24992 Stand Mai 1995) gemäß VDMA
24992 oder gleichwertiges Behältnis.
3. Verwahrung von bis zu 5 Kurzwaffen
Stahlschrank der Sicherheitsstufe B (nach VDMA 24992 Stand Mai 1995) gemäß VDMA
24992 oder gleichwertiges Behältnis.
4. Verwahrung von 6 bis 20 Kurzwaffen
Wertschrank der Sicherheitsstufe C 1 nach RAL-RG 626/2
oder gleichwertiges Behältnis.
5. Verwahrung von mehr als 20 Kurzwaffen
Panzer-Geldschrank der Sicherheitsstufe D 10 nach RAL-RG
626/10 oder gleichwertiges Behältnis.
In vielen Fällen wird ein Waffenraum den Bedürfnissen
des Waffenbesitzers eher gerecht als ein Einzelbehältnis.
Als Waffenraum bietet sich insbesondere ein Raum ohne Fenster
und mit besonders gesicherter Tür an (z.B. Kellerraum).
Denken Sie daran: Ohne sichere Aufbewahrung der Schlüssel
nützt der beste Waffenraum nichts. Dies gilt gleichermaßen
auch für die Schlüssel von Waffenschranken.
Im Einzelfall empfiehlt sich eine individuelle objektbezogene
Beratung.
Die Installation einer Einbruchmeldeanlage kann sowohl
für die Ergänzung des Grundschutzes als auch für
die Überwachung der Einzelbehältnisse bzw. des
Waffenraumes erforderlich sein. Eine Einbruchmeldeanlage
sollte DIN VDE 0833, Teil 1 und 3, entsprechen. Eine Liste
über Fachfirmen, die nachweislich in der Lage sind,
Einbruchmeldeanlagen fachgerecht zu projektieren und zu
installieren, können Sie bei Ihrer Kriminalpolizeilichen
Beratungsstelle anfordern. Es muß allerdings ganz
deutlich gesagt werden, daß eine Einbruchmeldeanlage
kein Ersatz für die vorstehenden mechanischen Sicherungseinrichtungen
sein kann.
Schußwaffen sind in nicht ständig bewohnten
Objekten nicht zu verwahren, es sei denn, daß weitergehende
Sicherungsvorkehrungen getroffen werden, die eine sichere
Aufbewahrung gewährleisten. Hierbei sollten Sie einen
strengen Maßstab anlegen.
Waffentransport
Besonderer Sorgfalt bedarf es beim Transport von Schußwaffen
in Kraftfahrzeugen.
Als Grundsatz muß gelten: Kein Zurücklassen
von Schußwaffen in einem öffentlich abgestellten,
nicht beaufsichtigten Kraftfahrzeug. Während des Transportes
sollten Sie Waffen und Munition im Kraftfahrzeug getrennt
und für Dritte nicht erkennbar verwahren.
Die Gefahr von Waffendiebstählen aus Ihrem Kraftfahrzeug
wird wesentlich gemindert, wenn Sie sich einen speziellen
Sicherheitsbehälter (Gewehrkoffer) in den Kofferraum
Ihres Kraftfahrzeuges einbauen lassen. Solche Behälter
werden von einigen Firmen auf dem Markt angeboten. An die
Verankerung des Behälters im Kofferraum sowie an die
Festigkeit des
Behälters selbst sollten Sie jedoch bestimmte Mindestanforderungen
stellen.
Weitergehende Hinweise und detaillierte Informationen zu
den sicherungstechnischen Empfehlungen sowie zu Einbruchmeldeanlagen
erhalten Sie kostenlos von Ihrer Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle.
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