Der Safe für Betäubungsmittel (kurz BTM)
Der § 15 Betäubungsmittelgesetz (BtmG) schreibt verbindlich vor, dass ein Betäubungsmittelschrank in den Betriebsstätten und Lagerräumen der Erlaubnisinhaber mindestens den Widerstandsgrad I besitzt. Hier gibt die Prüfplakette am Inneren der Tresortüre eine genaue Auskunft. Seit etwa dem Millennium vergibt das ECB (European Security Board) für Sicherheitsbehältnisse die ECB-S diese Zertifikate und erlaubt den Tresorherstellern die Verwendung der korrespodierenden Prüfplakette. Das entsprach in der Phase davor dem VDMA Wertschrank der Sicherheitsstufe C1 (F). Synchron zur ECB-S bemüht sich der Verband der Sachversicherer in Deutschland (VdS) eine eigene Klassifizierungsstruktur beim Normenkontrollausschuss der EU anerkannt zu bekommen, deren entsprechende Schutzstufe lautet Euro VdS Klasse 1.
Relevant ist fernerhin das Leergewicht von dem Betäubungsmittelschrank. Bei Leergewichten unter einer Tonne (1.000 kg), ist obendrein zusätzlich eine sichere Wand- oder Bodenverankerung vorgeschrieben. Das beugt beispielsweise auch einer gänzlichen Entwendung von dem BTM Safe vor. Dieses Sicherheitsmerkmal hat übrigens jeder Betäubungsmittelschrank von Tresor Schonert bereits werksseitig berücksichtigt und verfügt über entsprechende Modifikationen in der Tresorkonstruktion, welche eine ordnungsgemäße Verankerung erlauben. Ebenfalls behördlich genehmigt wäre eine fachgerechte Einbetonierung in beispielsweise einer stabilen Wand, doch diese Version eignet sich vorwiegend für Neubauprojekte mit späterem Bedarf an einem Betäubungsmittelschrank.
Hinsichtlich der Schließvorrichtung gibt es keine besonderen Verschriften. Verwendet werden darf jedes verfügbare Tresorschloss. Da hat der Aufsteller die Auswahlmöglichkeit aus Doppelbart Sicherheitsschloss oder auch Keypads mit elektronischer Zahlencodeeingabe. Was die Unterteilung des Inneren angeht, auch da stehen mehrere geeignete Versionen zur Verfügung, Schuber oder Fächer werden gerne ausgewählt. Der exakte Volumenbedarf läßt sich in vielen Fällen nur schätzen, es sei denn es existiert ein Vormodell oder genauere Angaben zum erwarteten Betäubungsmittelverkehr.
Beispiele für den Betäungsmittelschrank:
Tresor für eine Apotheke als BTM-Safe
Hier finden Sie die Übersicht aller Klasse 1 Tresore
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