Der Safe für Betäubungsmittel (kurz BTM)

Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) verfügt im § 15 unter den zwingend erforderlichen Sicherungsmaßnahmen, wie vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gefordert. Tresor Schonert bietet Ihnen einen BTM Safe gemäß den geltenden Richtlinien der Bundesopiumstelle für Opiate in verschiedenen Abmessungen an. Hierbei ist natürlich Ihre Situation und der jeweilige Bedarf von großer Bedeutung. Einen guten Schutz gegen unbefugtes Öffnen bieten hier die industriell gefertigten Wertschutzschränke, die auch über eine zertifizierte Widerstandsklasse gegen gewaltsames Aufbrechen und Öffnen vorweisen. Opiate und andere Stoffe, welche laut Verfügung separat und in besonderen Behältnissen aufbewahrt werden sollen und müssen, sind für gewisse Personenkreise das Ziel ihrer Einbrüche in Apotheken, Kliniken und Krankenhäuser. Um diesen Unberechtigten und Unbefugten den Zugang nachhaltig zu unterbinden, ist die Ausrüstung der berechtigten Stellen für Opiate und ähnliche Stoffe sowie bestimmte Suchtmittel mit einem geeigneten BTM Safe von so hoher Wichtigkeit.

 

Ein BTM Safe mit Schlüsselschließung kann Vorteile haben, jeder zugangsberechtigte Schlüsselträger muss sich dabei seiner besonderen Verantwortung bewußt sein. Eine elektronische Codeeingabe hat dazu den Vorteil, dass der Eingabecode in einem Turnus geändert werden kann. Das erfordert allerdings etwas Fachwissen, welches aber für technisch nicht Unbegabte schnell erlernbar ist. Die Codeverteilung wird in solchen Fällen von einem Verantwortlichen gemanaged. Sobald sich der befugte Personenkreis verkleinert, kann beispielsweise durch eine Codeänderung ein ehemals befugter Mitarbeiter ausgeklammert werden.


Opiate und vergleichbare Mittel (zum Beispiel Betäubungsmittel) müssen für bestimmte Unfallfolgen und akute Schmerzzustände aus medizinischen Gründen bereitgehalten werden. Die maßgebliche Behörde, die Bundesopiumstelle (BOPST) regelt als Abteilung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) alle Erlaubnisse zum Handel und dem Verkehr mit Betäubungsmitteln nach dem Grundstoffüberwachungsgesetz (GÜG) und dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Berechtigungen werden hier zentral verwaltet und Richtlinien zum Umgang damit in der Praxis an den Gesetzgeber weitergereicht, der diese in der Regel zeitnah verabschiedet. Der geeignete BTM Safe wurde laut Gesetz zum vorgeschriebenen Pflichtmobiliar für die Erlaubnisinhaber.

Beispiele für den BTM-Safe:

Tresor für eine Apotheke als BTM-Safe

Hier finden Sie die Übersicht aller Klasse 1 Tresore

Tresor Schonert liefert einen solchen BTM Safe an interessierte Apotheken, Ärzte, Tierärzte und Kliniken und ist mit den besonderen Spezifikationen und Anforderungen vertraut. Die Anforderungen der Bundesopiumstelle (BOPST) werden mit diesen speziellen Wertschutzschränken vollumfänglich erfüllt oder auf Wunsch auch übertroffen. Bitte wenden Sie sich an den geschäftsführenden Inhaber der Firma, Herrn Ingo Schonert, zum Zwecke einer eingehenden Fachberatung hinsichtlich des erforderlichen Volumens und gegebenenfalls auch wünschenswerter, individueller Zusatzfeatures.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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