

Betäubungsmitteltresore, kurz BTM-Tresore, fehlen heute weder in seriösen Arztpraxen noch in Krankenhäusern, Apotheken oder Unternehmen der Pharmaindustrie. Als Betäubungsmittel werden jegliche Substanzen beschrieben, die eine suchtfördernde Wirkung haben, also die Sinne betäuben. Mittel, die nur unter fachmännischer Anleitung in dosierten Mengen hilfreich oder gar heilend sind und nur nach erteilter Sondergenehmigung hergestellt, gehandelt oder schließlich eingenommen werden dürfen. Darunter fallen einige verschreibungspflichtige Medikamente.
Da eine enorme Gefahr des Missbrauchs oder der falschen Anwendung besteht, ist im Paragraf 15 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) festgeschrieben: „Wer am Betäubungsmittelverkehr teilnimmt, hat die Betäubungsmittel, die sich in seinem Besitz befinden, gesondert aufzubewahren und gegen unbefugte Entnahme zu sichern.“ In welcher Art und Weise diese gesetzlich geforderte Sicherung erfolgen soll, konkretisiert das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. Dafür gibt es unter anderem bestimmte Richtlinien heraus.
Der neueste Stand sicherungstechnischer Erkenntnisse wird in den „Richtlinien über Maßnahmen zur Sicherung von Betäubungsmittelvorräten“ vom ersten Januar 2007 festgehalten. Darin wird gefordert, die betreffenden Substanzen in einem sicherheitszertifiziertem Wertschutzschrank aufzubewahren. Dieser Betäubungsmitteltresor soll Eigenschaften und Beschaffenheit nach EN 1143-1 aufweisen oder dem Widerstandsgrad I entsprechen. Das Gewicht eines solchen Betäubungsmitteltresors sollte über 1000 Kilogramm betragen, was ein Entwenden des BTM-Tresors samt Inhalt sehr erschwert. Betäubungsmitteltresore, die unter diesem Gewicht von 1000 Kilogramm liegen, müssen laut Vorschrift fest verankert werden. Weiterhin gibt es die Möglichkeit Wertschutzschränke zur Aufbewahrung der Betäubungsmittel zu benutzen, die gleich in eine Wand eingemauert werden. Doch nicht alle Räumlichkeiten und Gebäude eignen sich für diese Lösung. Deshalb gibt es sinnvolle andere Varianten. Eine davon, ist die Einrichtung eines freistehenden oder mit der Wand verbundenen BTM-Tresors. Sehr elegante Lösungen bieten Betäubungsmitteltresore, die direkt in ein Möbelstück eingearbeitet werden können.
Um die fachgerechte Aufbewahrung zu gewährleisten, empfiehlt es sich im Rahmen der Planungsphase Rücksprache mit der Bundesopiumstelle oder dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zu halten.
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