

Die Neudefinition des Waffengesetzes verdeutlicht, dass die Gefahr, die von Schusswaffen und entsprechender Munition ausgehen kann, vom Staat als nicht unerheblich eingestuft wird. Deswegen müssen Waffenbesitzer ihre Schusswaffen in einem eigens dafür angefertigten Pistolenschrank verstauen. Der Pistolenschrank ist vom Gesetzgeber zur Verwahrung vorgeschrieben. Durch einen Pistolenschrank oder Waffentresor soll der Diebstahl oder das Abhandenkommen der Schusswaffen verhindert und somit einer Gefährdung anderer vorgebeugt werden. Diese Regelung zur Verwahrung von Waffen in einem Pistolenschrank bezieht sich auf beide –gewerbliche und private Besitzer – und besagt, dass fortan Pistolen und Munition getrennt voneinander gelagert werden müssen. Das heißt, dass sowohl die Waffe als auch die Munition in einem getrennten Pistolenschrank oder einem ähnlichen Behältnis aufbewahrt werden müssen. Diese Tresore müssen nach den gesetzlichen Bestimmungen mindestens nach dem Sicherheitsstandard B geprüft sein. Wer sich allerdings für einen Pistolenschrank der Sicherheitsstufe N (0) entscheidet, der über einen höherwertigen Einbruchsschutz verfügt, ist nicht verpflichtet Munition und Schusswaffe separat zu lagern.
Nicht nur Jäger, Waffenbesitzer oder Sportschützen, sondern auch Sicherheitsunternehmen und Behörden, wie Zoll und Polizei, sind daher zur fachgerechten Unterbringung ihrer Waffen in einem entsprechenden Pistolenschrank verpflichtet, um den Zugriff Dritter zu verhindern. Der Pistolenschrank ist in verschiedenster Ausführung verfügbar. Man kann ihn gleich einem Tresor in Boden und Wänden verankern, sowie als freistehendes Modell erwerben.
Beispiele für die Pistolenschrank - Gattung
Es gibt den Pistolenschrank sowohl in der Ausführung für Kurz- als auch für Langwaffen. Je nach Modell des Waffentresors kann man zwischen verschiedenen Schließmechanismen wählen. Gängig sind beispielsweise Doppelbart-Hochsicherheitsschlösser, die mit zwei Schlüsseln gesichert sind, sowie elektronische Schließvorrichtungen, die nur mittels eines sechs- bis achtstelligen Zahlencodes geöffnet werden können, der vom Besitzer festgelegt wird. Munition muss laut Gesetzgeber mindestens in einem Stahlbehältnis ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einem gleichwertigen Behältnis aufbewahrt werden. Dennoch bietet ein massiver Munitionstresor nicht nur besseren Diebstahlschutz sondern auch eine sicherere Lagerung im Falle eines Brandes.

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