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Waffenaufbewahrung

Schusswaffen gehören nur in befugte Hände. Um den Zugriff unberechtigter Dritter zu verhindern, hat der Gesetzgeber entsprechende Vorgaben zur Waffenaufbewahrung verabschiedet - denn nicht nur Behörden, wie der Zoll oder die Polizei, stehen täglich in Kontakt mit Waffen, sondern auch eine Vielzahl von Privatpersonen. Statistiken zeigen, dass 75 % aller Opfer von Waffendieben private Waffenbesitzer sind. Daher sind alle gewerblichen und privaten Waffenbesitzer nach § 42 des Waffengesetzes zur einer normgerechten Waffenaufbewahrung verpflichtet, die Schutz vor Diebstahl oder Missbrauch gewährleisten soll.

Zu den Verhaltenshinweisen hinsichtlich der Waffenaufbewahrung gehört unter anderem die Pflicht Waffen und Munition getrennt zu lagern. Die Waffen und die Munition müssen in entsprechend gesicherten Behältnissen aufbewahrt werden, so dass es keine Zugangsmöglichkeiten für Unbefugte oder Kinder gibt. Weiterhin sollten keine Informationen über die Waffenaufbewahrung und die entsprechenden Sicherungsmaßnahmen an Außenstehende weitergegeben werden. Zur Waffenaufbewahrung eignen sich daher sogenannte Pistolenschränke oder Waffentresore, die den allgemeinen europäischen Sicherheitsstandards entsprechen. Oftmals ist ein Waffenraum zur Waffenaufbewahrung eher geeignet als ein Einzelbehältnis.

Als Waffenraum kann man besonders einen Raum ohne Fenster und mit einer speziell gesicherten Tür, wie z.B. einen Kellerraum, nutzen. Allerdings sollte man in beiden Fällen der Waffenaufbewahrung, Waffenraum oder Pistolenschrank, auf die sichere und fachgerechte Verwahrung des Schlüssels achten. Wem ein Schlüssel zu unsicher ist, da er eventuell verloren gehen oder gestohlen werden könnte, kann seine Behältnisse oder Räume zur Waffenaufbewahrung auch durch ein mechanisches Tastenkombinationsschloss bzw. ein elektronisches Schloss mit PIN-Code sichern, die nur mit sogenannten „geistigen Schlüsseln“ zu öffnen sind.

Beispiele für die Waffenschrank - Gattung

a) iS-Tresore Serie BTO

b) iS-Tresore Serie AP

Auf dem Merkblatt zur Waffenaufbewahrung vom Innenministerium sind alle Verhaltens- und Sicherungshinweise vermerkt, damit die Waffenbesitzer gemäß der Art und Anzahl ihrer Waffen sowie der Lage, Nutzungsart und Bauweise des Objektes, in dem sie gelagert werden, entsprechende sicherungstechnische Maßnahmen ergreifen können, um eine optimalen Schutz ihrer Umwelt, die Sicherung ihrer Waffen und sonstigen Wertgegenstände zu erreichen.

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Ingo Schonert Tresore Lotterbergstr.24-1

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