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Waffensafe

Egal ob Sportschütze, Jäger, Polizist, Schießstandbesitzer oder Privatperson: Der Gesetzgeber verpflichtet alle gewerblichen und privaten Waffenbesitzer zu einer sicheren Aufbewahrung ihrer Waffen. Denn nur so kann gewährleistet werden, dass die Waffen in den richtigen Händen bleiben. Das Waffengesetz besagt, dass Schusswaffen und Munition in dafür geeigneten Behältnissen gelagert werden müssen. Das kann ein Waffenraum sein oder auch ein Waffensafe. Die besondere Sicherung beim Waffensafe wird durch entsprechendes Material und eine spezielle Konstruktion, sowie durch einen geeigneten Schließmechanismus erreicht. Wände und Türen des Waffensafe sind in der Regel mehrschichtig und aus Stahl oder verfügen sogar über eine Betonfüllung. Die Verschlussvorrichtung besteht aus einem extra-sicheren Schlüssel-, Elektronik-, Zahlen- oder Zeitschloss bzw. einer Kombinationsform mehrerer Verschlussarten. Die Tür des Waffensafe wird durch mehrere Stahlbolzen auf drei Türseiten verriegelt. Oftmals gibt es im Innenraum eines Waffensafe gesonderte, abschließbare Fächer, in denen die Munition gelagert werden kann, da diese getrennt von den Waffen aufzubewahren ist.

Bei der Nutzung eines Waffensafe gelten weitere Regeln. In einem Behältnis der Sicherheitsstufe A können bis zu zehn Langwaffen, aber keine Kurzwaffen gelagert werden. Die Munition muss getrennt gelagert werden. Bei Schränken der Sicherheitsstufe A inklusive eines Innentresors der Sicherheitsstufe B ist eine Waffenaufbewahrung von bis zu zehn Langwaffen und fünf Kurzwaffen im B Innentresor erlaubt. Die Munition muss getrennt gelagert werden. Bei einem Waffensafe der Stufe B können Langwaffen und bis zu fünf Kurzwaffen ohne räumliche Trennung gelagert werden. Die Munition kann im Innentresor aufbewahrt werden. Bei einem Gewicht von über 200 kg oder entsprechender Verankerung können bis zu zehn Kurzwaffen aufbewahrt werden.

Beispiele für die Waffensafe - Gattung

a) iS-Tresore Serie JSE

b) iS-Tresore Serie KON

In einem Waffensafe der Sicherheitsstufe 0 dürfen Langwaffen, bis zu fünf Kurzwaffen (bei über 200 kg oder entsprechender Verankerung bis zu zehn Kurzwaffen) und Munition frei untergebracht werden. In einem Waffensafe der Stufe I können beliebig viele Langwaffen, Kurzwaffen sowie entsprechende Munition frei gelagert werden.

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