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Waffenschränke als gesetzliche Voraussetzung

Hobbyschützen mit WBK, Jäger und die wenigen Berechtigten mit Waffenschein, haben unter anderem eine grundlegende Pflicht nach dem deutschen Waffengesetzt – die sichere Aufbewahrung der Waffe bzw. der Munition. Waffenschränke sind unumgehbare Mittel zur Verstauung von nachweispflichtigen Pulver- und Luftdruckwaffen. Doch inwiefern, unterscheiden sich Waffenschränke von normalen Tresoren?

Waffenschränke oder Tresore?

Je nachdem wie viele Waffen aufbewahrt werden müssen, kann auch ein einfacher Tresor der Klasse A nach VDMA genutzt werden. Der Nachteil, der sich hier jedoch erschließt, ist das mangelnde Platzangebot und der Nachteil keine Munition mit Lagern zu können. Speziell für die Belange des Berechtigten zugeschnittene Waffenschränke bieten einige Vorzüge.

Da viele Schusswaffenbegeisterte nicht nur Kurz- sondern auch Langwaffen ihr Eigen nennen dürfen, müssen Waffenschränke in erster Linie genügend Platz bieten. Damit die Waffen, nicht ungeordnet in den Waffenschränken stehen müssen und somit eventuell noch Schaden nehmen, werden mit passenden Befestigungssystemen die richtigen Vorbereitungen getroffen.

Beispiele für die Waffenschrank - Gattung

a) Stückrad Serie WFB

b) iS-Tresore Serie AP

Ein weiterer Vorteil ist das separate Munitionsfach, welches Waffenschränke fast immer vorweisen können. Da die Munition getrennt von den Waffen aufzubewahren ist, hat man so die Möglichkeit Waffen und Munition in einem Schrank zu lagern – welcher normale Tresor kann schon solch einen Luxus bieten?

Waffenschrank

Waffenschränke in verschiedensten Variationen. Welcher ist der Richtige?

Das deutsche Waffengesetz gibt in Sachen Waffenschränke ganz klare Richtlinien vor und sollte vor einer Anschaffung genauestens gelesen werden. Jeder Hobbyschütze mit einer Lang- und einer Kurzwaffe, kann auf günstige und leichte Klasse A Modelle zurückgreifen. Übersteigt die Anzahl der Waffen jedoch eine festgesetzte Grenze, ist es von Nöten mindestens Waffenschränke der Klasse B nach VDMA zu wählen. Ebenso wichtig ist das Eigengewicht der Waffenschränke. Liegt das Eigen- oder das Abrissgewicht der Verankerung unter 200 kg ergeben sich ebenfalls schon wieder abweichende Bestimmungen hinsichtlich der Lagerung. Wer Waffenschränke anschaffen und seine Wahl absolut absichern will, sollte das Ordnungsamt der Gemeinde oder die polizeilichen Beratungsstellen befragen.

Verdrehte Welt

Waffenschränke und deren Inhalt bilden in der Tresorwelt eine interessante Ausnahme. Ein normaler Tresor schütz das wertvolle Lagergut vor der Umwelt. Gleiches gilt natürlich auch für Waffenschränke, aber hier schützt man unter anderem auch die Umwelt vor den eingelagerten Gegenständen.

Für die meisten Waffenbesitzer in Deutschland ist die Anschaffung der Waffenschränke ein notwendiges Übel und gehört einfach zum Berechtigtendasein dazu.

Doch wollen wir die Waffenschränke einmal aus der Sicht eines Sammlers betrachten. Was viele Menschen unterschätzen ist der unglaubliche finanzielle Wert, den Waffen haben können. Reich verzierte Waffen mit Gravuren und Intarsien, wie sie oft bei Jagdgewehren vorgefunden werden, übersteigen schnell den Wert eines Mittelklassewagens der oberen Preisklasse. Dumm, wenn man diese Wertgegenstände nicht adäquat gegen den unbefugten Zugriff schützt. Waffenschränke sollten also nicht immer nur den Mindestvoraussetzungen des Gesetzgebers genügen, sondern auch den Sicherheitsansprüchen des Halters. Dazu können Waffenschränke mit sehr hohem Eigengewicht, guter Verankerung, überdurchschnittlicher Panzerung und Brandbeständigkeit gehören. Letzterer Punkt wird sehr oft nicht in Betracht gezogen, doch im Inneren eines Waffenschrankes lagert meist auch hitzeempfindliche Munition, welche vor allem bei Jägern recht hochenergetische, große Kaliber sein können.

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