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Waffentresor

Im Gegensatz zu vielen anderen Tresoranlagen ist ein Waffentresor vom Gesetzgeber vorgeschrieben und mit eindeutigen Richtlinien verbunden. Der Staat schätzt die Gefahr von Schusswaffen hoch ein und hat daher alle privaten und gewerblichen Waffenbesitzer dazu verpflichtet, ihre Waffen normgerecht in einem Waffentresor aufzubewahren und somit einen unbefugten Zugriff zu verhindern.

Ein Waffentresor bietet aufgrund seiner Konstruktion ausreichend Sicherheit vor Einbruch und Diebstahl. Der Korpus bei einem Waffentresor ist in der Regel mehrwandig und aus massivem Stahl und teilweise sogar mit Beton gefüllt. Hochwertige Schließvorrichtungen verhindern das Öffnen vom Waffentresor durch Dritte. Dabei kann man zwischen einem Doppelbart-Sicherheitsschloss, das nur durch einen einzigen Satz Schlüssel geöffnet werden kann, einem mechanischen Zahlenschloss oder einem elektronischen Schloss, die wiederum nur durch einen „geistigen“ Schlüssel geöffnet werden können, wählen. Da das Waffengesetz besagt, dass die Munition in den meisten Fällen getrennt von den Waffen aufzubewahren ist, ist in einem Waffentresor oftmals noch ein zusätzliches verschließbares Innenfach vorhanden.

Beispiele für die Waffentresor - Gattung

a) Format Serie Hinteregg

b) iS-Tresore Serie WLF

Die Richtlinien zur Aufbewahrung sind abhängig von der Anzahl der Waffen und der Sicherheitsstufe des Safes. Ein Waffentresor der Sicherheitsstufe A darf zehn Langwaffen, aber keine Kurzwaffen enthalten. Die Munition muss allerdings separat gelagert werden. Haben diese Waffensafes allerdings einen zusätzlichen Innentresor der Stufe B, kann man bis zu fünf Kurzwaffen getrennt von den Langwaffen in diesem Innentresor lagern, ebenso wie die Munition für die Langwaffen. Die Munition der Kurzwaffen muss hingegen wieder getrennt aufbewahrt werden. Ohne räumliche Trennung dürfen zehn Langwaffen und bis zu fünf Kurzwaffen in einem Waffentresor der Stufe B aufbewahrt werden. Die Munition wird dann im Innentresor untergebracht. Ein Waffentresor der Stufe 0 darf Langwaffen, bis zu fünf Kurzwaffen und auch die Munition frei untergebracht werde, solange er über 200 kg wiegt oder entsprechend verankert ist. Die höchste Sicherheitsstufe I erlaubt letztendlich die freie Unterbringung beliebig vieler Langwaffen, Kurzwaffen und Munition ohne räumliche Trennung.

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