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Der Waffenschrank nach dem Waffengesetz - in der Ausstattung speziell umgebauter Tresor
Der Waffenschrank ist ein speziell für die sichere Aufbewahrung verschiedener Waffen und Munition vorgesehener Schrank, der sich in der Bauart und Funktion sehr gut mit einem Tresor vergleichen lässt. Dabei dient der Waffenschrank der Aufbewahrung und Lagerung von Waffen und Munition geschützt vor unbefugtem Fremdzugriff. Erhältlich sind Waffenschränke in verschiedenen Sicherheitsstufen, die vom Gesetzgeber festgelegt werden. Waffenschränke sind im Privathaushalt ebenso anzutreffen, wie bei berufsmäßigen Jägern, in Schützenvereinen, bei Sportschützen oder auch bei den bewaffneten Organen der Staatsmacht. Geregelt wird die Pflicht zur Bereithaltung und Nutzung eines Waffenschrankes vom Waffengesetz. Hier werden auch die für den Einzelfall zu beachtenden Sicherheitsstufen gestaffelt festgelegt.
Waffenschrank für verschiedene Waffen
Ein Waffenschrank kann in verschiedenen Ausführungen und Maßen angeschafft werden. Neben dem bekannten Waffenschrank gibt es auch den Waffentresor besonders für Kurzwaffen und Munition. Auch Mischformen in denen Lang- und Kurzwaffen zugleich mit Munition aufbewahrt werden können und dürfen sind erhältlich. Zu beachten sind bei der Anschaffung eines Waffenschrankes oder eines Waffentresors immer die konkreten gesetzlichen Anforderungen. In jedem Fall bleibt der Waffenschrank für Waffenbesitzer eine unumgängliche Pflicht.
Waffenschrank: Aufbau und Klassifizierung
Der Waffenschrank oder der Waffentresor ist zunächst ähnlich wie ein bekannter Tresor hauptsächlich aus einem festen Stahlblech hergestellt und mit einem sicheren Schließmechanismus versehen. Alle Waffenschränke bieten einen guten Aufbruchsschutz und sind aufgrund ihrer Herstellung aus Stahl auch bedingt feuerhemmend. In der Sicherheitsklasse A dient der Waffenschrank der Aufbewahrung einer oder bis unter zehn Langwaffen oder Kurzwaffen. Wer mehr als zehn Waffen oder Lang- und Kurzwaffen in einem Schrank unterbringen möchte, muss sich für einen Waffenschrank der Sicherheitsklasse B entscheiden. Genaue Hinweise zu den Sicherheitsklassen sind bei den genehmigenden Behörden und bei den Versicherungen zu hinterfragen.Unterschiedliche Innenausstattung
Je nach Verwendungszweck kann der Waffenschrank mit einer abweichenden Innenausstattung versehen sein. Grundsätzlich wichtig ist, dass für jede einzelne Langwaffe spezielle Halterungen im Waffenschrank vorgesehen sein müssen. Dazu kommt, dass bei der Lagerung von Munition diese ebenfalls in einem extra Fach untergebracht werden muss. Das gilt auch für die gleichzeitige Lagerung von Lang- und Kurzwaffen in einem Waffenschrank der Sicherheitsklasse B. Dementsprechend ist bereits bei der Auswahl der Waffenschränke auf den tatsächlich vorhandenen oder geplanten Bestand an Waffen zu achten, damit diese sicher und gesetzeskonform untergebracht werden können.
Waffenschrank ist Pflicht
Wer Waffen besitzt oder aufbewahrt ist zwingend zur Anschaffung eines entsprechenden Waffenschrankes oder Waffentresors verpflichtet. Auch die kurzfristige Lagerung von Waffen erfordert bei Nichtgebrauch den Verschluss der Waffen in einem geeigneten Waffenschrank. Wer hier auf Nummer sicher gehen will, kauft sich einen Waffenschrank ausreichender Größe aus der Sicherheitsstufe B. Diese Waffenschränke haben durch die mehrwandige Ausführung einen deutlich verbesserten Einbruchsschutz und sind darüber hinaus je nach Ausführung zwischen 60 und 120 Minuten feuerhemmend. Damit lässt sich eine professionelle, sichere und rechtlich einwandfreie Aufbewahrung von Waffen entsprechend dem Waffengesetz am Besten bewerkstelligen. Der Verzicht auf einen Waffenschrank oder die Wahl der zu niedrigen Sicherheitsklasse zieht im Ernstfall immer den Entzug der Waffenerlaubnis nach sich. Daher lohnt es sich durchaus, im Zweifelsfall auch zur besseren Klasse des Waffenschrankes zu greifen.