Unter Hinweis auf unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sowie nach §438 HGB, haften wir nicht für Transportschäden,
sondern das externe vom Hersteller in Ihrem Name beauftragte Transportunternehmen. Dies auch wenn äußerlich
bei Anlieferung kein Schaden festzustellen ist.
Unsere Erzeugnisse werden sorgfältig und ordnungsgemäß
verpackt.
Sollte trotzdem ein Transportschaden auftreten, muß dieser
sofort vom Empfänger vom jeweiligen Ausliefernden
(Fahrer) bestätigt werden.
Nur so kann der Schaden von uns bzw. der Versicherung des Transportunternehmens
bearbeitet werden und es kann Ersatz geliefert werden.
Bei äußerlich nicht erkennbaren Schäden muß der Empfänger den Nachweis erbringen, daß die Ware im Spediteursgewahrsam beschädigt wurde.
Denn es ist vom Gesetz her, leider Aufgabe des Empfängers, eventuell Transportschäden sofort festzustellen und sie vom Fahrer bestätigen zu lassen oder, aufgrund der Berschädigung, die Sendung annahmeverweigern. |